Die Teilnahme an Turnieren ist stets auch mit einem gewissen finanziellen Aufwand (Startgeld und Reisekosten) verbunden.
Um aktiven Fechtern diese Last (zumindest teilweise) zu nehmen, bezuschusst der Verein diese Kosten. Dazu gelten folgende Regelungen:
Wann gibt es Reisekostenzuschuss?
Bezuschusst wird die Teilnahme an Deutschen Meisterschaften sowie nationalen Q-Turnieren (alles, wofür es nationale Ranglistenpunkte gibt) für alle Fechter bis zum Alter von 27 Jahren.
Wie hoch ist die Fahrtkostenerstattung?
Je mitfahrendem Fechter gibt es 0,05 €/km, gedeckelt bei 300km einfacher Entfernung.
Beispiel: 3 Fechter fahren nach Münster (einfache Entfernung: 250 km),
ergibt 3 x 2 x 250 km x 0,05 €/km = 75 €
Wird ein Trainer von einem Fechter mitgenommen, so wird der Trainer wie ein weiterer Fechter abgerechnet.
Beispiel: 3 Fechter fahren nach Münster (einfache Entfernung: 250 km) und nehmen einen Trainer mit,
ergibt 4 x 2 x 250 km x 0,05 €/km = 100 €
Werden Eltern beim Zuschuss mitgerechnet?
Nein!
Welche Übernachtungskosten werden erstattet?
Falls eine Übernachtung für die Turnierteilnahme erforderlich ist, zahlt die Fechtabteilung gegen Vorlage eines Nachweises einen Zuschuss von 30 € zu den Übernachtungskosten.
Werden Startgebühren übernommen?
Ja, bei allen Turnieren, die Punkte für die niedersächsische oder nationale Rangliste bringen.
Wenn die hier genannten Bedingungen erfüllt sind, nutzt bitte nachfolgendes Formular, um den Zuschuss zu beantragen. Die Originalbelege müssen zu unserer Kassenwartin Svetlana Leljakin. Ihr könnt Sie auch bei den Trainern abgeben, diese leiten die Belege dann weiter.
Das ausgefüllte Formular schickt bitte ebenfalls an unsere Kassenwartin. Und nicht vergessen: Ohne Vorlage der Originalbelege kann kein Geld ausgezahlt werden!